HERZLICH WILLKOMMEN BEI IHREM LOGOPÄDIE TEAM IN LAUF
Seit 1997 behandeln wir Menschen jedes Alters, die vor allem in ihrer sprachlichen und nicht-sprachlichen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind.
In unserer Praxis für Logopädie in Lauf beraten, diagnostizieren und therapieren wir Sprach-, Sprech-, Stimm– und myofunktionelle Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch.
BEHANDLUNGSSCHWERPUNKTE

Kinder & Jugendliche
- Sprachauffälligkeiten im Kindesalter
- Auditive WN-und Verarbeitungsstörungn
- Myofunktionelle Störungen

Erwachsene
- Stimmstörungen
- Sprach-und Sprechstörungen nach Hirnschädigung
- Stottern/Poltern
WAS TUN LOGOPÄDEN
Die Aufgaben von Logopäden bestehen in der Befunderhebung und Behandlung von Erkrankungen der Sprache, der Aussprache, des Hörens, der Stimme und des Schluckens. Sie beinhalten die Beratung von Patienten und deren Angehörigen, der Eltern sowie weiterer Bezugspersonen im sozialen Umwelt des Patienten wie Lehrer und Erzieher.
Der interdisziplinäre Austausch mit Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten ist ebenfalls fester Bestandteil unserer Arbeit. Da manchmal schon im frühen Alter eine Behandlung des Gesichts-Mund-Bereiches notwendig sein kann, beginnen wir mit der Frühbehandlung einiger Patienten schon im Säuglingsalter.
Wir behandeln Kinder und Erwachsene aller Kassen und führen bei medizinischer Notwendigkeit auch Hausbesuche durch.

Wie wird eine logopädische Therapie durchgeführt?
Jede Behandlungsplanung und Therapieeinheit orientiert sich an der Diagnosestellung des verordnenden Ärztes, sowie der logopädischen Befunderhebung.
In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 – 60 Minuten und findet 1 – 2x wöchentlich, oder in Intervallen statt. Die gesamte Dauer einer Therapie ist unterschiedlich und richtet sich nach Art und Ausprägung der vorliegenden Störung.

Wie wird eine logopädische Therapie abgerechnet?
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber ist eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.